Automobil-Clubsport-Slalom 2018
Veranstaltungs-Ausschreibung
Automobil–Clubsport-Slalom 2018
54. AMC-Lippe-Slalom
Grundlage dieser Veranstaltungs-Ausschreibung sind die jeweils gültigen Fassungen der DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe und der Grundausschreibung für Automobil-Clubsport-Slalom der DMSB-Trägervereine sowie der Ausführungsbestimmungen für Automobil-Clubsport-Slalom-Wettbewerbe des ADAS Westfalen und der zugehörigen „Technischen Bestimmungen für Serien-Fahrzeuge und für Verbesserte Fahrzeuge“. Soweit durch diese Veranstaltungs-Ausschreibung keine anderweitigen Regelungen getroffen ist, gelten die Bestimmungen und Regelungen der oben angegebenen Ausschreibungen bzw. Reglements.
Artikel 2 – Veranstalter
Automobil- und Motorsport-Club 1927 Lünen e. V. im ADAC (AMC Lünen)
Sportleiter-Anschrift:
Markus Bürger
Langenwiedenweg 47
59457 Werl
Telefon: 02922 861732
Artikel 3 – Vorläufiger Zeitplan/Klasseneinteilung
Nennungsschluss: Sonntag, 20.05.2018 bis 15 Minuten vor Start der jeweiligen Klasse
Technische Abnahme ab 08:30 Uhr bis 15 Minuten vor Start der jeweiligen Klasse
Aushang der offiziellen Ergebnislisten: Papierabnahme
Gruppe: Serienfahrzeuge
Klasse | Trainings- und Wertungsläufe | |
S 7 | größer 21 kg/kw | ab 09:00 Uhr |
S 6 | größer 18/kleiner 21 kg/kw | ab 09:30 Uhr |
S 5 | größer 15/kleiner 18 kg/kw | ab 10:00 Uhr |
S 4 | größer 13/kleiner 15 kg/kw | ab 10:30 Uhr |
S 3 | größer 11/kleiner 13 kg/kw | ab 11:00 Uhr |
S 2 | größer 9/kleiner 11 kg/kw | ab 11:30 Uhr |
S 1 | unter 9 kg/kw | ab 11:30 Uhr |
Gruppe: verbesserte Fahrzeuge
Klasse | Hubraum | Trainings- und Wertungsläufe |
V 9 | bis 1.300 ccm | ab 12:30 Uhr |
V 10 | 1.301 ccm bis 1.600 ccm | ab 13:00 Uhr |
V 11 | 1.601 ccm bis 2.000 ccm | ab 13:30 Uhr |
V 12 | über 2.000 ccm | ab 14:00 Uhr |
Sonderlauf/-läufe (gemäß DMSB)
Klasse | Hubraum | Trainings- und Wertungsläufe |
Klasse FS | bis 2.000 ccm | ab 15:00 Uhr |
Klasse FS | über 2.000 ccm | ab 15:00 Uhr |
Klasse SE
ganztägig, letzte Startmöglichkeit mit der Klasse FS Sonderlauf
Wertungskriterien
Die durch Markierungen (Pylonen) vorgegebene Strecke ist möglichst fehlerfrei und schnell zu durchfahren. Die Veranstaltung besteht aus einem Trainingslauf und mindestens zwei Wertungsläufen. Gestartet wird stehend mit laufendem Motor.
Die sich einschließlich der Strafzeiten ergebenden jeweiligen Fahrzeiten der Wertungsläufe werden addiert. Siegerin/Sieger ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit der kleinsten Fahrzeitsumme aus den Wertungsläufen einschließlich der Strafzeiten. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den jeweiligen Fahrzeitsummen. Bei Zeitgleichheit entscheidet zunächst die geringere Summe der Strafzeiten. Bei weiterer Zeitgleichheit entscheidet der schnellere erste Wertungslauf. Wenn auch hier Zeitgleichheit besteht, gibt es zwei Ranggleiche.
Artikel 4 – Strecke und Aufgabenstellung
Die Veranstaltung wird in 45661 Recklinghausen, Vinckestraße 27, durchgeführt.
Die Streckenlänge beträgt je Lauf etwa 980 m. Eine maßstabgerechte Streckenskizze ist im Bereich der Abnahme/des Startplatzes ausgehängt.
Artikel 5 – Nenn- und Teilnahmeberechtigung
Die Zahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer ist auf 120 begrenzt.
Artikel 6 – Nenngeld
Das Nenngeld beträgt 25 € ohne Veranstalterwerbung.
Artikel 7 – Wettbewerbe, die während der Veranstaltung durchgeführt werden
Lippe-Ems-Pokal 2018
Süd-Westfalen-Trophy
Veranstaltergemeinschaft Siegerland-Pokal
Artikel 8 – Preise
In den Klassen werden Ehrenpreise an die bestplatzierten Teilnehmerinnen/Teilnehmer ausgegeben. Der Veranstalter behält sich die Vergabe weiterer Ehrenpreise oder Sachpreise vor.
Artikel 9 – Organisation
Veranstaltungsleitung:
Nieländer, Peter
Zeitnahme/Auswertung:
Huckschlag, Manfred
Technische Fahrzeugkontrolle:
Jüdith, Erwin
Schiedsgericht :
Milewski, Anja (Vorsitz)
Tweer, Ulrich
Behm, Dietmar
Sachrichterinnen/Sachrichter werden am Veranstaltungstag durch Aushang namentlich benannt. Die eingesetzten Sachrichterinnen/Sachrichter haben eigenverantwortlich zu beurteilen, ob die jeweilige Fahrerin/der jeweilige Fahrer Strafzeiten während des Trainings oder den Wertungsläufen ausgelöst hat.
Artikel 10 – Weitere Bestimmungen
Der parc-fermé befindet sich auf einer abgesperrten Fläche im Fahrerlager.
Parc-fermé-Bestimmungen gelten für alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer einer Klasse.
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