Automobil-Clubsport-Slalom 2020
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(Selbstauskunft bitte zum Veranstaltungstag ausgefüllt mitbringen – zwingend erforderlich. Bitte auch das Nennformular vollständig ausgefüllt vorlegen – verkürzt die Wartezeit der Fahrerin/des Fahrers und erleichtert die Arbeit des Veranstalters)
Veranstaltungs-Ausschreibung
Automobil–Clubsport-Slalom 2020
ADAC Westfalen e. V.
56. AMC-Lippe-Slalom
Vom ADAC genehmigte Veranstaltung – Stand: 07.09.2020
Grundlage dieser Veranstaltungs-Ausschreibung sind die jeweils gültigen Fassungen der DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe und der Grundausschreibung für Automobil-Clubsport-Slalom der DMSB-Trägervereine sowie der Ausführungsbestimmungen für Automobil-Clubsport-Slalom-Wettbewerbe des ADAC Westfalen und der zugehörigen „Technischen Bestimmungen für Serien-Fahrzeuge und für Verbesserte Fahrzeuge“. Soweit durch diese Veranstaltungs-Ausschreibung keine anderweitigen Regelungen getroffen ist, gelten die Bestimmungen und Regelungen der oben angegebenen Ausschreibungen bzw. Reglements.
Status der Veranstaltung: Clubsport
Art. 1.1 – Veranstaltungstitel
56. AMC-Lippe-Slalom
Art. 1.2 – Veranstaltungsdatum
20.09.2020
Artikel 2 – Veranstalter/Veranstaltergemeinschaft
Veranstalter Automobil- und Motorsport-Club 1927 Lünen e. V. im ADAC (AMC Lünen)
in einer VG geschäftsführender Club
Straße: Langenwiedenweg 47
PLZ, Ort: 59457 Werl
Telefon: 02922 861732
E-Mail: markusbuerger29@aol.com
Artikel 3 – Vorläufiger Zeitplan/Klasseneinteilung
Nennungsschluss: Sonntag, 20.09.2020, 15 Minuten vor Start der jeweiligen Klasse
Technische Fahrzeugkontrolle: von 08:45 Uhr bis 15 Minuten vor Start der jeweiligen Klasse
Aushang der offiziellen Ergebnislisten (Ort/Zeit): Papierabnahme
Klasseneinteilung
A) Serienfahrzeuge:
Klasse | ||
S 7 | größer 21 kg/kw | ab 09:30 Uhr |
S 6 | größer 18/kleiner 21 kg/kw | ab 09:30 Uhr |
S 5 | größer 15/kleiner 18 kg/kw | ab 10:45 Uhr |
S 4 | größer 13/kleiner 15 kg/kw | ab 12:00 Uhr |
S 3 | größer 11/kleiner 13 kg/kw | ab 12:00 Uhr |
S 2 | größer 9/kleiner 11 kg/kw | ab 12:00 Uhr |
S 1 | unter 9 kg/kw | ab 12:00 Uhr |
B) verbesserte Fahrzeuge
Klasse | Hubraum | Trainings- und Wertungsläufe | |
V 9 | bis 1.300 ccm | ab 13:00 Uhr | |
V 10 | 1.301 ccm bis 1.600 ccm | ab 13:00 Uhr | |
V 11 | 1.601 ccm bis 2.000 ccm | ab 14:00 Uhr | |
V 12 | über 2.000 ccm | ab 14:00 Uhr | |
Sonderläufe (SL) Gruppe H | |||
SL 1 | ab 14:30 Uhr | VGS 13 bis 1.300 ccm | |
SL 2 | ab 14:30 Uhr | VGS 14 bis 1.600 ccm | |
SL 3 | ab 14:30 Uhr | VGS 15 über 1.600 |
Artikel 4 – Strecke und Aufgabenstellung
Die Veranstaltung wird in 45661 Recklinghausen, Vinckestraße 27, durchgeführt.
Die Streckenlänge beträgt je Lauf etwa 980 m. Eine maßstabgerechte Streckenskizze ist im Bereich der Abnahme/des Startplatzes ausgehängt.
Wertungskriterien
Die durch Markierungen (Pylonen) vorgegebene Strecke ist möglichst fehlerfrei und schnell zu durchfahren. Die Veranstaltung besteht aus einem Trainingslauf und mindestens zwei Wertungsläufen.
Bei der Veranstaltung werden 2 (zwei) Wertungsläufe durchgeführt.
Der Start erfolgt stehend/rollend* mit
laufendem Motor. (*Nichtzutreffendes
bitte streichen)
Die sich einschließlich der Strafzeiten ergebenden jeweiligen Fahrzeiten der Wertungsläufe werden addiert. Sieger ist der Teilnehmer mit der kleinsten Fahrzeitsumme aus den Wertungsläufen einschließlich der Strafzeiten. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den jeweiligen Fahrzeitsummen. Bei Zeitgleichheit entscheidet zunächst die geringere Summe der Strafzeiten. Bei weiterer Zeitgleichheit entscheidet der schnellere erste Wertungslauf. Wenn auch hier Zeitgleichheit besteht, gibt es zwei Ranggleiche.
Artikel 5 – Nenn- und Teilnahmeberechtigung
Die Zahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer ist auf 120 begrenzt.
Artikel 6 – Nenngeld
Das Nenngeld beträgt 30 € ohne Veranstalterwerbung. Das Nenngeld ist der Nennung in bar beizufügen.
Artikel 7 – Wettbewerbe, die während der Veranstaltung durchgeführt werden
Sportabzeichen ADAC
Artikel 8 – Preise
In den Klassen werden Ehrenpreise an die bestplatzierten Teilnehmerinnen/Teilnehmer ausgegeben. Der Veranstalter behält sich die Vergabe weiterer Ehrenpreise oder Sachpreise vor.
Pokale 30 % – Gruppensiegerinnen/Gruppensieger und „schnellste Dame“
Artikel 9 – Organisation
Veranstaltungsleiter:
Huckschlag, Manfred Lizenz-Nr. CS 030
Zeitnehmer:
Huckschlag-Klütsch, Sibylle Lizenz-Nr. CS 031
Technische Fahrzeugkontrolle:
Hegener,
Hartmut Lizenz-Nr. CS 034
Schiedsgericht:
Milewski, Anja (Vorsitz)
Schuller, Bernd
Tweer, Ulrich Lizenz-Nr. CS 108
Sachrichterinnen/Sachrichter werden am Veranstaltungstag durch Aushang namentlich benannt. Die eingesetzten Sachrichterinnen/Sachrichter haben eigenverantwortlich zu beurteilen, ob die jeweilige Fahrerin/der jeweilige Fahrer Strafzeiten während des Trainings oder den Wertungsläufen ausgelöst hat.
Artikel 10 – Weitere Bestimmungen
Der parc-fermé befindet sich auf einer abgesperrten Fläche im Fahrerlager.
Artikel 11 – Verbindliche Erklärung
Der Veranstaltungsleiter erklärt als Vertreter des Veranstalters, dass die Veranstaltung nach den Bestimmungen dieser Ausschreibung durchgeführt wird.
gez. M. Bürger – Stempel AMC Lünen
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(Selbstauskunft bitte zum Veranstaltungstag ausgefüllt mitbringen (s. u. – zwingend erforderlich). Bitte auch das Nennformular vollständig ausgefüllt vorlegen – verkürzt die Wartezeit der Fahrerin/des Fahrers und erleichtert die Arbeit des Veranstalters)
Selbstauskunft
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Automobil- und Motorsport-Club 1927 Lünen e. V. im ADAC
AMC-Slalom 2020 – Sonntag, 20.09.2020
Recklinghausen – Vinckestraße – ADAC-Verkehrsübungsplatz
Selbstauskunft – Coronavirus SARS-CoV-2 – COVID-19
(hier nur inhaltliche Darstellung – zum Ausfüllen bitte downloaden)
Wegen der aktuellen dynamischen Lage rund um das Ausbruchsgeschehen des neuartigen Coronavirus (COVID-19) muss diese Selbstauskunft vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Vor/Bei Betreten oder Befahren des Veranstaltungsgeländes ist die Selbstauskunft der Veranstaltungsteilnehmerin/des -teilnehmers dem Veranstalter auszuhändigen. Die evtl. anwesende Begleitperson der Veranstaltungs-
teilnehmerin/des -teilnehmers ist ebenfalls in diese Selbstauskunft aufzunehmen. Ohne unterschriebene Selbstauskunft untersagt der Veranstalter den Einlass auf das Veranstaltungsgelände. Die Löschung/Vernichtung der Daten richtet sich nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der zurzeit geltenden Fassung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte wird vom Veranstalter ausgeschlossen – die Daten dürfen jedoch auf Verlangen an zuständige Behörden (z. B. Gesundheitsamt) wegen einer Nachverfolgung der Infektionskette weitergegeben werden.
Persönliche Daten | Einlass: | Uhr | Auslass: | Uhr |
Fahrerin/Fahrer | Ein- und Auslass werden vom Veranstalter eingetragen! |
Name | Vorname |
Telefonnummer (mobil) | |
Begleitperson | |
Name | Vorname |
Telefonnummer (mobil) | |
Durch Unterschrift(en) bestätige ich, dass
→ ich frei von Symptomen bin, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten (z. B. Fieber, Husten, Schnupfen und/oder Kratzen im Hals),
→ mir die umzusetzenden Hygieneregeln und der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen bekannt sind und ich sie berücksichtige,
→ ich vor, während und nach der Veranstaltung meinen Mund-Nasen-Schutz auf dem Veranstaltungsgelände trage (Mund UND Nase sind zu bedecken). Ausgenommen vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ist der Aufenthalt im geschlossenen Fahrzeug.
→ ich alle Vorgaben des Veranstalters/der Fahrerinformation beachte.
.09.2020 | ||
Tagesdatum | Unterschrift Fahrerin/Fahrer | Unterschrift Begleitperson |
Automobil- und Motorsport-Club 1927 Lünen e. V. im ADAC | 1. Vorsitzender: Gerd Flentje Karl-Marx-Straße 1 46141 Dortmund |
Amtsgericht Dortmund Vereinsregister-Nummer: VR 20247 |
Sparkasse Lünen IBAN: DE18 4415 2370 0000 0221 94 BIC: WELADED1LUN |
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